Talentsuche-/Talentförderprogramme - TSTF
Auf der Grundlage des in Artikel 6 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung formulierten Auftrages, jungen Menschen die Entfaltung ihrer Begabung in beson- derer Weise zu ermöglichen, werden im Sportland Nordrhein-Westfalen sportbe- gabte Kinder und Jugendliche besonders gefördert. Mit diesem Ziel arbeiten die Landesregierung NRW, der LandesSportBund NRW, die Sport- fachverbände und die Sportstiftung NRW eng zusammen.1985 wurde das Landesprogramm Talentsuche & Talentförderung in Zusammen- arbeit von Schule und Verein/Verband gemeinsam von der Landesregierung NRW und dem LandesSportBund NRW gegründet. Es widmet sich besonders intensiv der umfassenden Förderung jugendlicher Leistungssportlerinnen und -sportler.
Der Landesausschuss "Talentsuche und Talentförderung" beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen steuert die Arbeit des Landesprogramms und setzt sich zusammen aus Vertretern der Schulen und Schulbehörden, der Aus- schüsse für den Schulsport in den Kreisen und kreisfreien Städten, der Sport- vereine und Landesfachverbände, der Stadt- und Kreissportbünde und des Landesausschusses Leistungssport (LA-L) des LandesSportBundes. (Auszug aus "Wir im Sport")
Die ausführliche Darstellung des Landesprogramms "Talentsuche und Talent- förderung" befindet sich im Internetauftritt des Innenministeriums mit folgenden Schwerpunkten:
- Struktur
- Talentzentren und -projekte
- Workshops
- Verbundsystem Schule und Leistungssport




