Wald und Flur
Der Bereich des Reitens in Wald und Flur ist bundesweit sehr unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen existieren hierzu etliche rechtliche Bestimmungen. Eine Broschüre, die alles Wesentliche über die Reiterlaubnis, die Kennzeichnung, die Reitabgabe, etc. enthält, senden wir Ihnen gerne zu.
Reitabgabe
Über die Verwendung der Mittel aus der Reitabgabe entscheidet der Pferdesport- verband Rheinland e.V. mit. Sowohl die Möglichkeit der Antragstellung, als auch die Kontrolle der sinnvollen Verwendung der Mittel sind Aufgabe des Verbandes. Die Mittel sind zweckgebunden, d.h. sie dürfen nur für Reitwege (Unterhaltung, Anlage, Anpachtung) verwendet werden.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass jeder, der draußen reitet, sein Pferd gekennzeichnet und die Reitabgabe entrichtet haben muss. Von dieser Regelung wird auch erfasst, wer z.B. nur ein Turnierpferd trocken reitet oder eine Zuchtstute gelegentlich im Gelände bewegt. Auch Reiter/innen in Freistellungs- gebieten sind zu einer Kennzeichnung verpflichtet.



