Freiwillige Schulsportgemeinschaften - FSSG
Freiwillige Schulsportgemeinschaften sind Sportangebote/„Arbeitsgemeinschaften“ auf freiwilliger Basis im Freizeitbereich,
die sich gezielt an die Kinder in den verschiedenen Schulen richten. Dabei gibt es zwei Ausrichtungen:
Schulsportgemeinschaften mit besonderer Aufgabenstellung:
| - | Förderung von Schülerinnen und Schülern mit erheblichen motorischen Entwicklungs- und Lerndefiziten ("Förder- und Fitnessgruppen") |
| - | Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern zu "Sporthelferinnen" und Sporthelfern" |
| - | Verbesserung der Zugangschancen von Mädchen und jungen Frauen zum Sport |
| - | Verbesserung der Zugangschancen von Schülerinnen und Schülern aus Haupt- und Sonderschulen zum Sport |
| (Die unter Spiegelstrich 3 und 4 genannten Gruppen werden nur dann genehmigt, wenn sie in Kooperation mit Schule und Sportverein durchgeführt werden.) |
Allgemeine Schulsportgemeinschaften:
| - | Vertiefung von im Unterricht bereits behandelten Sportbereichen oder Sportarten |
| - | Einführung in neue Bewegungsaktivitäten, Sportbereiche und Sportarten, die nicht im Pflichtunterricht behandelt werden können |
| - | Förderung von Schülerinnen und Schülern, die in bestimmten Sport- bereichen oder Sportarten einen Rückstand auf das Durchschnittsniveau ihrer Jahrgangsstufe haben (z. B. Kurse für Schwimmanfängerinnen und Schwimmanfänger u. a.) |
| - | Vorbereitugnen auf Prüfungen nach den Bestimmungen von Sportfach- verbänden (z. B. Sportabzeichen, Schwimmabzeichen ui. a..) Priorität haben Gruppen, die in Zusammenarbeit von Schule und Sportverein durchgeführt werden |
Wichtig zu wissen ist:
Ist eine solche FSSG durch die Stadt / den Kreis genehmigt, übernimmt die Gemeindeunfallversicherung den Versicherungsschutz der Kinder im Falle eines Unfalls.





